Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN NONNA

(1) Allgemeines

1.1) Die Buchung kann bei NONNA, Johanna Niehaus (fortan “Vermieterin”) per E-Mail (buchung@nonna-hof.de) vorgenommen werden. Die elektronische Eingangsbestätigung durch die Vermieterin stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

(1.2) Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt durch den Zugang der von der Vermieterin übersandten Buchungsbestätigung (via E-Mail) zustande. Diese erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des unterschriebenen Angebotes und der geleisteten Anzahlung.

(1.3) Reservierungen: Unverbindliche Reservierungen, die den Mieter zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit der Vermieterin möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Mieter bis zum festgelegten Zeitpunkt der Vermieterin mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die endgültige Reservierung, so kommt es zur Buchung laut (1.2 ).

(2) Zahlungsraten

1. Anzahlung: sofort: 20% des Angebotspreises
2. Zahlung:
bis 60 Tage vor Antritt: 80% des Angebotspreises

Kontoverbindung für Zahlungen: 

NONNA I Johanna Niehaus

IBAN: DE05 1005 0000 1064 6095 93

BIC: BELADEBEXXX

VERWENDUNGSZWECK: Buchung NONNA Hof & Datum des Mietbeginns

VERWENDUNGSZWECK KAUTION: Kaution NONNA Hof & Datum des Mietbeginns

Finale Abrechnung: nach Abreise: Etwaig entstandene Mehrkosten durch eine höhere Personenzahl als die gebuchte Anzahl werden gesondert berechnet. Falls weniger als gebucht anreisen, fällt dies in das Risiko der Mieter, s. unten (3), variable Kosten. 

Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginns sind 70% Angebotspreises sofort fällig, die verbleibenden 30% sind bis 14 Tage vor Antritt fällig.

Werden die Zahlungsraten durch den Mieter nicht fristgerecht beglichen, so ist die Vermieterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter wird im Zuge dessen mit den Rücktrittskosten laut Ziffer 2 der Stornobedingungen belastet.

(3) Besondere Bedingungen

(3.1) Die Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung, Wasser) sind grundsätzlich in dem Angebotspreis eingeschlossen. Sollten die oben genannten Verbrauchskosten mehr als 15% seit Vertragsschluss gestiegen sein, behält sich die Vermieterin vor, eine angemessene, faire Anpassung der Nebenkosten vorzunehmen.

(3.2) Kaution: Die Vermieterin verlangt vor der Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution in Höhe von 730 EUR. Die Kaution muss vor der Anreise der Mieter vorzugsweise per Überweisung auf das Konto der Vermieterin eingegangen sein. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche der Vermieterin nicht berührt.

MIETBEDINGUNGEN NONNA

(1) Nutzung des Hauses

(1.1) An- und Abreise

Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag ab 16 Uhr möglich. Die genaue Anreisezeit wird vorab mit der Vermieterin abgesprochen. Eine frühere Anreise ist in den meisten Fällen möglich. Sollte sich der Mieter verspäten, so informiert er bitte unbedingt die Vermieterin über die neue Ankunftszeit.

Am vereinbarten Abreisetag muss das Mietobjekt spätestens um 11 Uhr verlassen werden, wenn es nicht anders mit der Vermieterin schriftlich vereinbart worden ist. Auch hier ist eine spätere Abreise in den meisten Fällen möglich. Der Vermieterin bzw. ihren Beauftragten muss das Haus gemäß dem Punkt 1.5 der Mietbedingungen in dem gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden.

(1.2) Hausregeln

Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen bis auf die mit “Privat” gekennzeichneten Räume zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. 

Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden. Durch die Rückzahlung der Kaution werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

Rauchen ist in allen Räumen verboten. Das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsge- fährlichen Stoffen ist ebenfalls verboten. 

Auf den Außenflächen sind die gesetzlich geschützten Ruhezeiten (22 Uhr bis 06 Uhr) zu berücksichtigen. Eine musikalische Bespielung (auch Hintergrundmusik) der Außenflächen bedarf einer gesonderten Absprache. 

Es ist nicht gestattet Hygieneartikel in der Toilette zu entsorgen. Die Gefahr einer Verstopfung ist dadurch sofort gegeben. Die Vermieterin bittet explizit um ressourcenschonende Handhabung von Wasser und Strom.

Des Weiteren darf nicht frei über offenliegende Ressourcen (Holz, Nahrungsmittel, Getränke etc.) verfügt werden. Dies bedarf der ausdrücklichen Absprache mit der Vermieterin. Die Benutzung von Waschmaschine und Trockner ist nur nach Absprache mit der Vermieterin gestattet.

Im Falle eines Notfalls meldet sich der Mieter umgehend bei der zuständigen Instanz:

Feuerwehr: 112

Polizei: 110

Krankenwagen 112

Für alle weiteren Notfälle wendet sich der Mieter bitte an die Vermieterin.

Internet/WLAN ist im Mietobjekt vorhanden. Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Der Mieter muss daher für ausreichenden Schutz der Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Die Nutzung von Internet/ WLAN erfolgt allein auf Risiko des Mieters. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Ebenso ist es unzulässig, in rechtswidriger Weise Dateien herunterzuladen. Der Mieter ist des weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Absatz stellt der Mieter den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

Haustiere  müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden. Der Vermieterin steht es zu, der Unterbringung eines Haustieres ohne weitere Gründe zu widersprechen.

Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Minipools, e-Bikes, Elektroautos etc. ist nicht gestattet.

(1.3) Überbelegung

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr als den angegebenen 15 Personen belegt und genutzt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit der Vermieterin vereinbart und in der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten.


Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten. Das dem Vermieter zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.

(1.4) Zweckentfremdung

Dem Mieter ist es untersagt, die Räumlichkeiten anderweitig als explizit mit der Vermieterin schriftlich festgehalten zu nutzen. Bei Nichtbeachtung kann die Vermieterin den Vertrag fristlos kündigen.

(1.5) Rückgabe der Mietsache

Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch den Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieterin. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o. Ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel, sämtlicher Abfälle, sowie das Abziehen der Betten.

Die genutzten Räumlichkeiten müssen nach der Nutzungsdauer in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Vermieterin vor, die Räumlichkeiten reinigen zu lassen und die Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.

(2) Versicherung

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Die privaten Haftpflichtversicherer regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die durch den Mieter verursacht wurden. Die Vermieterin empfiehlt zu prüfen, ob die eigene  Versicherung solche Schäden abdeckt.

STORNOBEDINGUNGEN NONNA

(1) Rücktritt, Kündigung

Dem Mieter steht es offen, jederzeit von dem zwischen ihm und der Vermieterin abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss via E-Mail erfolgen. Bei Nichtantritt der Reise fällt eine Entschädigung gemäß (2) der Stornobedingungen an.

Der Vertrag kann durch die Vermieterin fristlos gekündigt werden, sollte der Mieter gegen die in Punkt 1.2 der Mietbedingungen aufgelisteten Hausregeln bzw. gegen den Vertrag verstoßen. Bei einer fristlosen Vertragskündigung durch die Vermieterin stehen ihr die unter (2) festgelegten Entschädigungspauschalen zu. Der Mieter hat weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Erstattung seiner Ausgaben oder Gewinnerwartungen.

(2) Entschädigungspauschalen bei Rücktritt

Die Vermieterin hat die folgenden Entschädigungspauschalen bei Nichtantritt der Reise festgelegt:

Bis 60 Tage vor Antritt der Reise: 20% des Angebotspreises
Bis 30 Tage vor Antritt der Reise: 50% des Angebotspreises
Bei 29 bis 14 Tagen vor Antritt der Reise: 70% des Angebotspreises ab 2 Tage vor Antritt der Reise: 90% des Angebotspreises
Bei frühzeitiger Abreise: 100% des Angebotspreises

(3) Ersatzmieter

Der Mieter hat das Recht einen “Ersatzmieter” zu stellen, der in das Vertragsverhältnis neben dem bisherigen Mieter eintritt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vermieterin mindestens sieben Tage vor Reisebeginn eine entsprechende Mitteilung via Email zugegangen ist, damit die notwendigen Änderungen vorgenommen werden können. Es liegt im Ermessen der Vermieterin dem Vorschlag eines Ersatzmieters zuzustimmen. Mit der Bestätigung des benannten Ersatzmieters durch die Vermieterin tritt dieser in die Rechte und Pflichten neben dem Mieter des Vertrages ein. Mieter und Ersatzmieter haften gesamtschuldnerisch. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter pauschal mit 100 EUR je Vorgang berechnet.

(4) Unmöglichkeit der Vertragserbringung durch behördliche Auflagen etc.

Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Seuchen, Unwetter etc.) oder anderen nicht von einer der Parteien zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, gilt Folgendes: Die Parteien vereinbaren gemeinsam einen Ausweichtermin für dasselbe Jahr oder das Folgejahr. So entstehen für den Mieter keine zusätzlichen Kosten und die bis dahin geleisteten Zahlungen verbleiben bei der Vermieterin. Sie werden auf die zu erbringende Leistung des Ausweichstermins verrechnet.