(1.1) Die Buchung kann per E-Mail bei Johanna Niehaus (fortan “Vermieterin”) vorgenommen werden. Die elektronische Eingangsbestätigung durch die Vermieterin stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungauftrages dar.
(1.2) Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt durch den Zugang der von der Vermieterin übersandten Buchungsbestätigung (via Email) zustande. Diese erfolgt innerhalb von 7 Tagen.
(1.3) Reservierungen: Unverbindliche Reservierungen, die den Mieter zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit der Vermieterin möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Mieter bis zum festgelegten Zeitpunkt der Vermieterin mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die endgültige Reservierung, so kommt es zur Buchung laut (1.2 ).
1. Anzahlung: spätestens 5 Werktage nach Buchungsbestätigung: 20% des Angebotspreises
2. Zahlung: bis 43 Tage vor Antritt: 50% des Angebotspreises
3. Zahlung: bis 14 Tage vor Antritt: 30% des Angebotspreises
Kontoverbindung für Zahlungen:
NONNA I Johanna Niehaus
IBAN: DE05 1005 0000 1064 6095 93
BIC: BELADEBEXXX
Finale Abrechnung: nach Abreise: Etwaig entstandene Mehrkosten durch eine höhere Personenzahl als die gebuchte Anzahl werden gesondert berechnet. Falls weniger als gebucht anreisen, fällt dies in das Risiko der Mieter, s. unten (3), variable Kosten.
Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginns sind 70% Angebotspreises sofort fällig, die verbleibenden 30% sind bis 14 Tage vor Antritt fällig.
Werden die Zahlungsraten durch den Mieter nicht fristgerecht beglichen, so ist die Vermieterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter wird im Zuge dessen mit den Rücktrittskosten laut Ziffer 2 der Stornobedingungen belastet.
(3.1) Nebenkosten am Ort. Der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) folgend, sind feste Kosten (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, in den Angebotspreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl den reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche, Sauna, Shuttleservice), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme an die Vermieterin gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar.
(3.2) Kaution
Die Vermieterin verlangt vor der Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution in Höhe von 640 EUR. Die Kaution muss vor der Anreise der Mieter per Überweisung auf das Konto der Vermieterin eingegangen sein. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts per Überweisung zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche der Vermieterin nicht berührt.
(1.1) An- und Abreise
Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag ab 16 Uhr und 19 Uhr. Falls der Mieter während der Anreise feststellt, dass er sich voraussichtlich verspäten wird, so informiert er bitte unbedingt rechtzeitig die Vermieterin. Diese wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen.
Am Abreisetag entsprechend Buchungsbestätigung muss das Mietobjekt spätestens um 12 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten grundgereinigt gemäß dem Punkt 1.5 der Mietbedingungen und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden.
(1.2) Hausregeln
Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen bis auf die mit “Privat” gekennzeichneten Räume zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden. Durch die Rückzahlung der Kaution werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
Rauchen ist in allen Räumen verboten. Das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsge- fährlichen Stoffen ist ebenfalls verboten.
Auf den Außenflächen sind die gesetzlich geschützten Ruhezeiten (22 Uhr bis 06 Uhr) zu berücksichtigen. Eine musikalische Bespielung (auch Hintergrundmusik) der Außenflächen bedarf einer gesonderten Absprache.
Es ist nicht gestattet Hygieneartikel in der Toilette zu entsorgen. Die Gefahr einer Verstopfung ist dadurch sofort gegeben. Die Vermieterin bittet explizit um ressourcenschonende Handhabung von Wasser und Strom.
Der Zutritt zu Räumen, die explizit mit “Privat” gekennzeichnet sind, ist nicht gestattet. Des Weiteren darf nicht frei über offenliegende Ressourcen (Holz, Nahrungsmittel, Getränke etc.) verfügt werden. Dies bedarf der ausdrücklichen Absprache mit der Vermieterin.
Die Benutzung von Waschmaschine und Trockner ist nur nach ausdrücklicher Absprache mit der Vermieterin gestattet.
Im Falle eines Notfalls meldet sich der Mieter umgehend bei der zuständigen Instanz:
Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Krankenwagen 112
Für alle weiteren Notfälle wendet sich der Mieter bitte an die Vermieterin.
Internet/WLAN ist nur vorhanden, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich erwähnt wurde.
Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Der Mieter muss daher für ausreichenden Schutz der Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Die Nutzung von Internet/ WLAN erfolgt allein auf Risiko des Mieters. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Ebenso ist es unzulässig, in rechtswidriger Weise Dateien herunterzuladen. Der Mieter ist des weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Absatz stellt der Mieter den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.
Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden. Der Vermieterin steht es zu, der Unterbringung eines Haustieres ohne weitere Gründe zu widersprechen.
Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Minipools, e-Bikes, Elektroautos etc. ist nicht gestattet.
(1.3) Überbelegung
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr als den angegebenen 15 Personen belegt und genutzt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit der Vermieterin vereinbart und in der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten.
Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten. Das dem Vermieter zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.
(1.4) Zweckentfremdung
Dem Mieter ist es untersagt, die Räumlichkeiten anderweitig als explizit mit der Vermieterin schriftlich festgehalten zu nutzen. Bei Nichtbeachtung kann die Vermieterin den Vertrag fristlos kündigen.
(1.5) Rückgabe der Mietsache
Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch den Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieterin. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o. Ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel, sämtlicher Abfälle, sowie das Abziehen der Betten.
Die genutzten Räumlichkeiten müssen nach der Nutzungsdauer in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Vermieterin vor, die Räumlichkeiten reinigen zu lassen und die Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
Der Vermieter empfiehlt dem Mieter ausdrücklich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Die privaten Haftpflichtversicherer regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die durch den Mieter verursacht wurden. Die Vermieterin empfiehlt zu prüfen, ob die eigene Versicherung solche Schäden abdeckt.
Dem Mieter steht es offen, jederzeit von dem zwischen ihm und Johanna Niehaus (fortan “Vermieterin”) abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss via Email erfolgen. Bei Nichtantritt der Reise steht es der Vermieterin zu, anstatt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung zu erheben. Geleistete Zahlungen für die Endreinigung oder gebuchte Extras lt. Preisliste (z.B. zusätzliche Handtücher) werden vollständig erstattet.
Bei einer Vertragskündigung durch die Vermieterin aus sachlich gerechtfertigtem Grund stehen ihr die unter (2) festgelegten Entschädigungspauschalen zu. Der Mieter hat weder Anspruch auf Schadenersatz, noch auf Erstattung seiner Ausgaben oder Gewinnerwartungen.
Der Vertrag kann durch die Vermieterin fristlos gekündigt werden, sollte der Mieter gegen die in Punkt 1.2 der Mietbedingungen aufgelisteten Hausregeln bzw. gegen den Vertrag verstoßen.
Die Vermieterin hat die folgenden Entschädigungspauschalen bei Nichtantritt der Reise festgelegt:
Bis 43 Tage vor Antritt der Reise: 10% des Angebotspreises
Bis 30 Tage vor Antritt der Reise: 50%
Bei 29 bis 14 Tagen vor Antritt der Reise: 70%
ab 2 Tage vor Antritt der Reise bis zum Tag des Reiseantritts: 90%
bei Nichtantritt der Reise 100%
Bei frühzeitiger Abreise: 100%
Der Mieter hat das Recht einen “Ersatzmieter” zu stellen, der in das Vertragsverhältnis neben dem bisherigen Mieter eintritt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vermieterin mindestens sieben Tage vor Reisebeginn eine entsprechende Mitteilung via Email zugegangen ist, damit die notwendigen Änderungen vorgenommen werden können. Es liegt im Ermessen der Vermieterin dem Vorschlag eines Ersatzmieters zuzustimmen. Mit der Bestätigung des benannten Ersatzmieters durch die Vermieterin tritt dieser in die Rechte und Pflichten neben dem Mieter des Vertrages ein. Mieter und Ersatzmieter haften gesamtschuldnerisch. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter pauschal mit 100 EUR je Vorgang berechnet.
Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Seuchen, Unwetter etc.) oder anderen nicht von einer der Parteien zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, gilt Folgendes: Die Parteien vereinbaren gemeinsam einen Ausweichtermin für dasselbe Jahr oder das Folgejahr. So entstehen für den Mieter keine zusätzlichen Kosten und die bis dahin geleisteten Zahlungen verbleiben bei der Vermieterin. Sie werden auf die zu erbringende Leistung des Ausweichstermins verrechnet.